Neuromuskuläre Ambulanz nach § 116 b SGB

Seit dem 1.1.2012 existiert in der Klinik für Neurologie nach § 116 b SGB V eine ambulante Sprechstunde für neuromuskuläre Erkrankungen.

Hier können Patienten mit Störungen der peripheren Nerven und Muskelerkrankungen diagnostiziert und behandelt werden.

Die Überweisung kann entweder vom Facharzt oder Hausarzt erfolgen.

In der Regel findet diese Spezialsprechstunde am Montagvormittag von 8.00 – 10.00 Uhr statt.