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Pressemitteilung Nr. 02/2023 vom 21.04.2023: Erfolgreiches Überwachungsaudit

Das Sächsische Krankenhaus Großschweidnitz hat das Überwachungsaudit 2023 erfolgreich bestanden. Die konforme Umsetzung der Anforderungen der Norm DIN ISO 9001:2015 wurde durch die TÜV AUSTRIA Deutschland GmbH überprüft und erneut bestätigt. Damit wurde uns die Erfüllung der festgelegten Normenpunkte bescheinigt, zu denen u.a. Kundenzufriedenheit, die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben, die Überprüfung externer Lieferanten, die Festlegung und Erfüllung von Qualitätszielen, Risikomanagement, Prozessmanagement, Auditwesen und viele weitere zählen.

Verwaltungsdirektorin Ute Gawollek: „Im Namen der Krankenhausleitung bedanke ich mich bei allen Mitarbeitern für die geleistete Arbeit. Jeder einzelne trägt auf seiner Station, in seiner Abteilung oder seinem Bereich zu diesem positiven Auditergebnis und der kontinuierlich beibehaltenen guten Qualität unseres Krankenhauses bei.“

Zu den auditierten Bereichen zählte in diesem Jahr auch unsere Tagesklinik Löbau der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, deren Leistung ein besonderes Lob des Auditors zuteilwurde. Das therapeutische Angebot der Tagesklinik Löbau wendet sich an erwachsene Patientinnen und Patienten mit psychischen Erkrankungen, bei denen eine ambulante Behandlung nicht ausreichend ist und die außerhalb der Behandlungszeiten in ihrem vertrauten häuslichen Umfeld bleiben können.

Für jedes Unternehmen im Gesundheits- und Sozialwesen ist es von zentraler Bedeutung, dass die Patientinnen und Patienten zufrieden sind, leitliniengerecht behandelt und ihre Anforderungen und Erwartungen erfüllt werden. Als Fachkrankenhaus verstehen wir unter dem Begriff Qualität, dass wir festgelegte oder vorausgesetzte Erfordernisse im Sinne unserer Patientinnen und Patienten erfüllen oder sogar übertreffen. Damit möchten wir nicht nur unser höchstes Ziel erreichen und unsere Patientinnen und Patienten optimal behandeln, sondern auch Vertrauen schaffen - sowohl bei den Patientinnen und Patienten als auch bei deren Angehörigen.

21.04.2023

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