Neurologische Ambulanzen
Botox-Sprechstunde
Zum Einsatz kommen alle in Deutschland zugelassenen Botulinumtoxin A- und B-Präparate, wobei die Indikations- und Zulassungsvorgaben zu beachten sind. Außerhalb der Zulassung sind weitere Anwendungen möglich, bedürfen aber einer entsprechenden Absprache.
Vorausetzungen: Überweisung durch einen Facharzt für Neurologie oder durch jeden Facharzt bei der Therapie von Spastik der Extremitäten