Traumaambulanz (SER)
Traumaambulanz nach dem Sozialen Entschädigungsrecht (SER) im SKH Großschweidnitz
– für Erwachsene
Sind Sie von einem Gewaltdelikt betroffen, wie körperliche und/oder schwere psychische Gewalt und erleben Sie dadurch psychische Belastung?
- Dann haben Sie Anspruch auf schnelle Hilfen in Traumaambulanzen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht (SER).
- Sie sollten sich innerhalb von zwölf Monaten nach der Gewalttat direkt in der nächsten Traumaambulanz melden.
- Bei Gewalttaten, die länger als 12 Monate zurückliegen, wird eine Behandlung nur bei akuter psychischer Belastung angeboten.
Anspruchsberechtigt nach SER sind:
- Deutsche Staatsangehörige
- Staatsangehörige anderer Länder, die in Deutschland eine Gewalttat erlebt haben, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus
- Schockgeschädigte, die Gewaltopfer aufgefunden oder die Tat miterlebt haben
- Angehörige (Ehegatten, Kinder, Eltern)
- Hinterbliebene (Witwen/Witwer, Waisen, Betreuungsunterhaltsberechtigte
- andere Nahestehende (Geschwister, Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft)
Behandlungsangebot (SER) nach Antragstellung beim Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV):
- zeitnahe psychotherapeutische Behandlung
- Erwachsene haben Anspruch auf bis zu 15 Therapiesitzungen
- Übernahme von Behandlungs-, Fahrt-, Betreuungs- und ggf. Sprachmittlungskosten
Beispiele schwer belastender Gewalterfahrungen:
- Körperverletzung/Raubüberfälle
- sexualisierte Gewalt/sexueller Missbrauch
- Häusliche bzw. Partnerschaftsgewalt
- Mord/Tötungsdelikte
- Zeugenschaft derartiger Ereignisse
Sie erreichen die Traumaambulanz (SER) im SKH Großschweidnitz unter folgenden Kontaktdaten:
E-Mail: traumaambulanz@skhgr.sms.sachsen.de
Nach vorheriger Prüfung der Kapazitäten kann ggf. auch die Behandlung von Kindern und Jugendlichen durchgeführt werden, die Voraussetzungen sind dabei identisch. Bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen sieht das Soziale Entschädigungsrecht (SER) bis zu 18 Therapiesitzungen vor.